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Jugendschutz auf dem Festival-MediavalAuf dem Festival-Mediaval gilt das deutsche [url=http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html]Jugendschutzgesetz (JuSchG)[/url]. ZutrittsbestimmungenFür Festival-Gelände, Campingplatz und GoldbergbuchtAlter von 0 bis einschließlich 12 Jahrenur mit Personensorgeberechtigtem Alter von 13 bis einschließlich 15 Jahrenur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre (ab 24:00Uhr)nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem haben bis 24:00 Uhr das Gelände zu verlassen! PersonensorgeberechtigterPersonensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern. ErziehungsbeauftragterErziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Alkohol und TabakDas Rauchen sowie der Genuss von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken, alkoholhaltigen Süßgetränken (Alkopops) oder Lebensmitteln, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, ist Kindern und Jugendlichen nicht gestattet. |